Abkommen perfekt


Banania(bpa) Heute unterzeichneten Regierungspräsident Der Spinner und König Johann Friedrich I. von Tibor in Anwesenheit der Außenminister der beiden Länder das Abkommen über Anerkennung und friedliche Koexistenz, kurz: AAK. Beide Seiten bezeichneten das Abkommen als weiteren Schritt zu einer guten und dauerhaften Zusammenarbeit. Auf der anschließenden "After-Unterzeichnungs-Party" stellten Der Spinner und Aurel ihre exessiven und besorgniserregenden Trinkgewohnheiten mal wieder unter Beweis. Nachdem Der Spinner seine Qualitäten als präsidiales Flughörnchen unter Beweis stellte, war ausgelassene Stimmung garantiert. Zur Feier gaben sich später auch noch Chefbotschafter Dao, sowie einige andere Prominente die Ehre.

Abkommen über Anerkennung und friedliche Koexistenz (AAK)

Signatarmächte: (Sinn)freie Bananenrepublik Bananaworld Vereinigtes Königreich der Länder von Tibor

Präambel

Im Bestreben der fairen und friedlichen Koexistenz, sich gegenseitig Respekt zollend und in der Verantwortung gegenüber der Bürger der Nationen, beschließen die Signatarmächte folgenden Vertrag:

Artikel 1 - Souveränität und Territorium

1.1 Die Signatarmächte erkennen einander als souveränen Staat an und achten deren jeweiligen politischen Systeme.

1.2 Territorialansprüche

1.2.1 Die, bei Vertragsunterzeichnung bekannten, territorialen Grenzen der Signatarmächte werden respektiert und können niemals vom Vertragspartner beansprucht werden.

1.2.2 Spätere Erweiterungen der territorialen Grenzen werden respektiert und können niemals vom Vertragspartner beansprucht werden, wenn die Erwerbung auf friedlichem und/oder völkerrechtlich legitimen Weg erfolgte.

Artikel 2 - Diplomatische Beziehungen

2.1 Die Signatarmächte erkennen den Bestand von diplomatischen Beziehungen an.

2.2 Die Einstufung der diplomatischen Beziehungen wird auf mindestens "Neutral" oder dem sinnverwandt gesetzt.

2.3 Eine Abstufung der diplomatischen Beziehungen im Konfliktfall unter das Mindestmaß ist zulässig, nicht jedoch die Einstufung auf "Krieg" oder dem sinnverwandt. Mißachtung gilt als Vertragsbruch.

Artikel 3 - Konfliktregelung

3.1 Die Signatarmächte verpflichten sich zum Verzicht auf jedwede militärische Handlung gegeneinander.

3.2 Die Lösung von Konflikten und Meinungsverschiedenheiten erfolgt auf friedlichem diplomatischem Weg.

3.2.1 Das Heranziehen der Vermittlung durch einen Drittstaat oder einer international anerkannten Rechtsinstanz ist zulässig sofern alle Vertragspartner diesem zustimmen.

3.2.2 Das Stellen von Vorabbedingungen vor dem Beginn einer diplomatischen Konfliktlösung ist nicht zulässig.

Artikel 4 - Unterstützungspflicht

4.1 Im Konfliktfall mit Drittstaaten sind die Signatarmächte nicht zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet.

4.2. Im Falle von Naturkatastrophen und/oder sonstigen Unglücksfällen katastrophalen Ausmasses verpflichten sich die Signatarmächte zur sofortigen und uneingeschränkten humanitären, medizinischen und technischen Hilfe, soweit benötigt. Im Kriegsfall mit Drittstaaten beschränkt sich diese Hilfe einzig auf humanitäre und medizinische Einsätze für die Zivilbevölkerung und allen direkten Opfern des Waffenkonflikts. Technische Hilfe wird nur gewährt, soweit es für humanitäre und medizinische Einsätze erforderlich ist.

Artikel 5 - Geheimdiensttätigkeit

5.1 Die geheimdienstliche, nachrichtdienstliche oder artähnliche Tätigkeit, auch von Organisationen privater wie wirtschaftlicher Natur, die sich gegen den Staat und seine Integrität richten, sind auf dem Territorium der anderen Signatarmacht verboten.

5.2 Kooperationen zwischen den Geheimdiensten sind möglich und unterliegen nicht Artikel 5.1.

Artikel 6 - Botschaften

6.1 Den Signatarmächten wird ermöglicht eine Botschaft zu errichten.

6.2 Das Botschaftsgelände ist Eigentum der vertretenden Nation und unterliegt dessen Gesetzgebung.

6.3 Botschafter geniesen diplomatische Immunität.

Artikel 7 - Freiheiten der Bürger

7.1 Die Bürger der Signatarmächte unterliegen keiner Visumspflicht und können sich innerhalb der Gebiete der Signatarmächte frei bewegen.

7.2 Kontrollen durch Staatsorgane der inneren Sicherheit im allgemein üblichen Rahmen sind zulässig.

7.3 Gerichtsbarkeit

7.3.1 Gesetzesverstöße der Bürger im jeweiligen Rechtsraum der anderen Signatarmächte werden im Regelfall vor den heimischen Gerichten des Bürgers verhandelt und entsprechend geahndet.

7.3.2 Die Signatarmächte sind nicht zu einer Auslieferung ihrer Bürger im Falle eines Gesetzesverstosses verpflichtet.

Artikel 8 - Kündigung des Abkommens

8.1 Eine einseitige fristlose Kündigung dieses Abkommens ist nicht zulässig

8.2 Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.

8.3 Eine fristgerechte Kündigung bedarf der Einwilligung aller Signatarmächte.

8.4 Der Rücktritt von einer Kündigung seitens des Kündigunginitiators ist innerhalb von 7 Tagen ab Kündigungsdatum zulässig.

Artikel 9 - Laufzeit des Abkommens

9.1 Dieses Abkommen ist unbefristet.

Schlußbestimmungen

Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung mit sofortiger Wirkung in Kraft.


 
  
 

It is a sort of newspaper for the german speaking micronation (a virtual internet nation) www.bananaworld.de. If you are interested in micronations, please visit www.micronations.de to get an overview. All content is fiction! stickyshanghai

Die Nachrichten der Dreifaltigen Allianz! Jeder Bürger aus Bananaworld, Pottyland und Pizzaros hat hier die Möglichkeit sich zu informieren oder sogar selber Artikel zu schreiben...

Der DRF bietet jetzt auch einen Newsletter an. Hier können sich eintragen, wenn sie den DRF-Newsletter empfangen wollen (oder Sie können sich hier auch austragen, wenn Sie ihn nicht mehr brauchen):

Ihre E-Mail-Adresse:



[Ich überlege mir was neues. -- Sticky Shanghai am 07.02.04]

ARCHIV | DYNATOPICS | SUCHE

online for 8129 Days
last updated: 10.04.04, 18:30
status
Youre not logged in ... Login
menu
... home
... topics
... galleries
... Home
... Tags

... antville home
November 2024
So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.
12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Juni
recent
recent

RSS Feed

Made with Antville
powered by
Helma Object Publisher

LINKS:

Stammseiten:

Bananaworld
Das alte Bass (link inaktiv)
Das Bass
Die Foren Bananawörlds

Alter Kram:

Der alte rote Faden (Dezember 2001 bis August 2002)

Die historische 1te MASH-Einheit in Kyrolonien (2002)

Der alte bananische Senat (effektiv bis Anfang 2002)