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Sonntag, 8. Dezember 2002
MarcAurel, 8. Dezember 2002 um 23:13:17 MEZBald neue Zeitung in Bananaworld? Vafanculco(bpa) Unbestätigten Gerüchten zufolge, soll Graf Auel demnächst eine eigene Zeitung herausgeben. Vor Freunden äußerte er angeblich, daß er, da er mehr oder weniger die einzige Banane sei, die überhaupt Artikel verfasst, der Zukunft einer nach seinen Vorstellungen herausgebenen Zeitung zuversichtlich gegenüber stehe. In einem Telefonat mit dieser Zeitung sagte er: "Ich habe mir neulich die alten Ausgaben des Roten Faden durchgelesen und ich kann nicht bestreiten, daß eine gewisse Melancholie in mir aufgekommen ist." Weiter wolle er sich zu diesem Thema allerdings nicht äußern. ... Link MarcAurel, 8. Dezember 2002 um 21:22:38 MEZ Außenministerium veröffentlicht Grundsätze der bananischen Außenpolitik Banania(bpa) Heute veröffentlichte das Außenministerium die Grundsätze der bananischen Außenpolitik. "Wir wollen damit unserer Außenpolitik mehr Profil verleihen", erklärte der Pressesprecher des Ministeriums. Bananaworld wolle interµnational eine klare Position einnehmen. "Wir sind keine Wischi-waschi-Nation", so der Sprecher weiter. Gerade aktuelle Ereignisse hätten gezeigt, dass eine klare Positionierung notwendig geworden sei. Hier die Veröffentlichung: "Grundsätze der bananischen Außenpolitik Die (Sinn)Freie Bananenrepublik Bananaworld ist ein freies, friedliches und offenes Land. Frieden und Freiheit stehen deshalb im Mittelpunkt der bananischen Außenpolitik. Bananaworld ist grundsätzlich zum zwischenstaatlichen Dialog mit ebenso freien, friedlichen und offenen Ländern bereit. Bananaworld setzt sich zum Schutz der Menschenrechte ein. Er ist eine Grundfrage menschlicher Ethik und Selbstachtung und gleichzeitig eine Grundvoraussetzung für Frieden und Freiheit in der Welt. Bananaworld ist dem Schutz seiner Bürger verpflichtet. Es werden deshalb keine bananischen Staatsbürger an andere Staaten ausgeliefert. Nur durch globale Zusammenarbeit und internationalen Austausch kann Problemlagen mit globaler Dimension begegnet werden. Zwischenstaatliche Meinungsverschiedenheiten werden grundsätzlich erst auf diplomatischer Ebene von den zuständigen Stellen gelöst. Erst wenn Gespräche definitiv nicht mehr möglich sind, Drittstaaten nicht mehr vermittelnd eingreifen können und die Sicherheit des Landes nachweislich gefährdet wird, können militärische Mittel als außenpolitisches Instrument in Betracht gezogen werden. Das bedarf der Zustimmung der zuständigen Regierungsstellen und/oder der Weisung des Regierungspräsidenten. Auswärtige Kulturpolitik ist integraler Bestandteil der auf Konfliktprävention und Friedenssicherung ausgerichteten bananischen Außenpolitik. Der kulturelle Dialog ist deshalb Teil einer langfristigen Außenpolitik. Eine der wichtigsten Aufgaben des Außenministeriums ist es, Menschen, die durch Naturkatastrophen oder kriegerische Auseinandersetzungen in akute Not geraten sind, weltweit, gezielt und schnell zu helfen - ohne Rücksicht auf ethnische, religiöse oder politische Herkunft." ... Link MarcAurel, 8. Dezember 2002 um 18:00:45 MEZ Akademie eröffnet Banania(bpa) Regierungspräsident Der Spinner eröffnete heute die Akademie der virtuellen Künste. In seiner Eröffnungsansprache betonte er den hohen Stellenwert, den die Kunst in Bananaworld einnimmt: "Kunst ist gut." Die Akademie wurde dem Kulturministerium unter Minister serizawa unterstellt. Banania verfügt nun über eine vierte wichtige kulturelle Institution und kann sich guten Gewissens "inoffizielle Weltkulturhauptstadt" nennen. ... Link MarcAurel, 8. Dezember 2002 um 17:47:09 MEZ Abkommen perfekt Banania(bpa) Heute unterzeichneten Regierungspräsident Der Spinner und König Johann Friedrich I. von Tibor in Anwesenheit der Außenminister der beiden Länder das Abkommen über Anerkennung und friedliche Koexistenz, kurz: AAK. Beide Seiten bezeichneten das Abkommen als weiteren Schritt zu einer guten und dauerhaften Zusammenarbeit. Auf der anschließenden "After-Unterzeichnungs-Party" stellten Der Spinner und Aurel ihre exessiven und besorgniserregenden Trinkgewohnheiten mal wieder unter Beweis. Nachdem Der Spinner seine Qualitäten als präsidiales Flughörnchen unter Beweis stellte, war ausgelassene Stimmung garantiert. Zur Feier gaben sich später auch noch Chefbotschafter Dao, sowie einige andere Prominente die Ehre. Abkommen über Anerkennung und friedliche Koexistenz (AAK)Signatarmächte: (Sinn)freie Bananenrepublik Bananaworld Vereinigtes Königreich der Länder von Tibor Präambel Im Bestreben der fairen und friedlichen Koexistenz, sich gegenseitig Respekt zollend und in der Verantwortung gegenüber der Bürger der Nationen, beschließen die Signatarmächte folgenden Vertrag: Artikel 1 - Souveränität und Territorium 1.1 Die Signatarmächte erkennen einander als souveränen Staat an und achten deren jeweiligen politischen Systeme. 1.2 Territorialansprüche 1.2.1 Die, bei Vertragsunterzeichnung bekannten, territorialen Grenzen der Signatarmächte werden respektiert und können niemals vom Vertragspartner beansprucht werden. 1.2.2 Spätere Erweiterungen der territorialen Grenzen werden respektiert und können niemals vom Vertragspartner beansprucht werden, wenn die Erwerbung auf friedlichem und/oder völkerrechtlich legitimen Weg erfolgte. Artikel 2 - Diplomatische Beziehungen 2.1 Die Signatarmächte erkennen den Bestand von diplomatischen Beziehungen an. 2.2 Die Einstufung der diplomatischen Beziehungen wird auf mindestens "Neutral" oder dem sinnverwandt gesetzt. 2.3 Eine Abstufung der diplomatischen Beziehungen im Konfliktfall unter das Mindestmaß ist zulässig, nicht jedoch die Einstufung auf "Krieg" oder dem sinnverwandt. Mißachtung gilt als Vertragsbruch. Artikel 3 - Konfliktregelung 3.1 Die Signatarmächte verpflichten sich zum Verzicht auf jedwede militärische Handlung gegeneinander. 3.2 Die Lösung von Konflikten und Meinungsverschiedenheiten erfolgt auf friedlichem diplomatischem Weg. 3.2.1 Das Heranziehen der Vermittlung durch einen Drittstaat oder einer international anerkannten Rechtsinstanz ist zulässig sofern alle Vertragspartner diesem zustimmen. 3.2.2 Das Stellen von Vorabbedingungen vor dem Beginn einer diplomatischen Konfliktlösung ist nicht zulässig. Artikel 4 - Unterstützungspflicht 4.1 Im Konfliktfall mit Drittstaaten sind die Signatarmächte nicht zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet. 4.2. Im Falle von Naturkatastrophen und/oder sonstigen Unglücksfällen katastrophalen Ausmasses verpflichten sich die Signatarmächte zur sofortigen und uneingeschränkten humanitären, medizinischen und technischen Hilfe, soweit benötigt. Im Kriegsfall mit Drittstaaten beschränkt sich diese Hilfe einzig auf humanitäre und medizinische Einsätze für die Zivilbevölkerung und allen direkten Opfern des Waffenkonflikts. Technische Hilfe wird nur gewährt, soweit es für humanitäre und medizinische Einsätze erforderlich ist. Artikel 5 - Geheimdiensttätigkeit 5.1 Die geheimdienstliche, nachrichtdienstliche oder artähnliche Tätigkeit, auch von Organisationen privater wie wirtschaftlicher Natur, die sich gegen den Staat und seine Integrität richten, sind auf dem Territorium der anderen Signatarmacht verboten. 5.2 Kooperationen zwischen den Geheimdiensten sind möglich und unterliegen nicht Artikel 5.1. Artikel 6 - Botschaften 6.1 Den Signatarmächten wird ermöglicht eine Botschaft zu errichten. 6.2 Das Botschaftsgelände ist Eigentum der vertretenden Nation und unterliegt dessen Gesetzgebung. 6.3 Botschafter geniesen diplomatische Immunität. Artikel 7 - Freiheiten der Bürger 7.1 Die Bürger der Signatarmächte unterliegen keiner Visumspflicht und können sich innerhalb der Gebiete der Signatarmächte frei bewegen. 7.2 Kontrollen durch Staatsorgane der inneren Sicherheit im allgemein üblichen Rahmen sind zulässig. 7.3 Gerichtsbarkeit 7.3.1 Gesetzesverstöße der Bürger im jeweiligen Rechtsraum der anderen Signatarmächte werden im Regelfall vor den heimischen Gerichten des Bürgers verhandelt und entsprechend geahndet. 7.3.2 Die Signatarmächte sind nicht zu einer Auslieferung ihrer Bürger im Falle eines Gesetzesverstosses verpflichtet. Artikel 8 - Kündigung des Abkommens 8.1 Eine einseitige fristlose Kündigung dieses Abkommens ist nicht zulässig 8.2 Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. 8.3 Eine fristgerechte Kündigung bedarf der Einwilligung aller Signatarmächte. 8.4 Der Rücktritt von einer Kündigung seitens des Kündigunginitiators ist innerhalb von 7 Tagen ab Kündigungsdatum zulässig. Artikel 9 - Laufzeit des Abkommens 9.1 Dieses Abkommen ist unbefristet. Schlußbestimmungen Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung mit sofortiger Wirkung in Kraft. ... Link MarcAurel, 8. Dezember 2002 um 13:59:32 MEZ Reformstau in Bananaworld? Banania(bpa) Seit Monaten schon ist die Debatte um eine Verfassungsreform zum Erliegen gekommen. Dadurch werden weitere notwendige Reformen gebremst. Wie zum Beispiel das bananische Justizsystem. Der Prozeß gegen den Wolf hat bewiesen, daß die Rechtsprechung in Bananaworld, mangels Gesetze, strenggenommen nicht durchführbar ist, weil die Richter bei der Bemessung des Strafmaßes auf ihr Gefühl zurückgreifen müssen. Außenminister Aurel mag aber nicht von Reformstau sprechen. "Es ist vielmehr so, daß die Diskussion damals durch das vehemente Duchsetzen von Argumenten einiger Diskussionsteilnehmer verwässert wurde. Zeitgleich gab es unerfreuliche Ereignisse, die die Debatte aus den Köpfen der Leute gedrängt hat.", äußerte Aurel gegenüber dieser Zeitung. Weiter meinte er, daß nun die nötige "innere Ruhe" in Bananaworld eingekehrt sei, um die nötigen Reformen gemeinsam anzupacken. "Die Verfassung betrifft alle Bürger. Und jede Banane sollte die Chance nutzen, daran mitzuarbeiten." ... Link |
It is a sort of newspaper for the german speaking micronation (a virtual internet nation) www.bananaworld.de. If you are interested in micronations, please visit www.micronations.de to get an overview. All content is fiction! stickyshanghai ARCHIV | DYNATOPICS | SUCHE online for 8341 Dayslast updated: 10.04.04, 18:30 ![]() ![]() ![]() Youre not logged in ... Login
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